Hierauf
wurde die verbleibende Mannschaft in einem Steiger- und einem
Spritzenzug geteilt und wählte Herrn Stellmachermeister Walther
und Herrn Gutsbesitzer Bernhardt zu seinem Zugführer. Als
Chorführer wurde Herr Hennig ernannt. 1909 ist die Stärke
der Wehr nach einem Beschluss auf 60 Kameraden erhöht worden.
Die Feuertaufe hatte die noch junge Wehr schon im Juli 1908
bei einem Brand beim Bauern Dittrich (Clausnutzer Hugo) zu
bestehen. Feuersignale waren: Ausrücken im Ort - mit 3 Glocken
läuten, im Nachbarort - mit 1 Glocke läuten. Verantwortlich
war der Glöckner. Ausgerüstet wurde die Wehr mit einer Handdruckspritze,
Uniformen und anderen Ausrüstungsgegenständen.
Das
Feuerlöschwesen in unserem Ort begann schon weit vor der
Gründung der freiwilligen Feuerwehr. Die Dorfobrigkeit hatte
darüber zu wahren, dass im Dorf keine Feuersbrunst entstand.
Bereits im Jahre 1521 gab es diesbezüglich Regelungen oder
"Brandverhütungsmaßnahmen". So hatte der vorbeugende
Brandschutz bereits einen hohen Stellenwert. In Unterlagen
der Kirchgemeinde Naundorf von 1745 wurde Folgendes niedergeschrieben.
"Die am 29. Juni dieses Jahres durch eine, in dem benachbarten
Bauern-Guthe durch ungelöschten Kalk in der Mittags-Stunde
unvermutet entstandene Feuersbrunst, völlig in die Asche
gelegten Pfarr-Gebäude zu Naundorf". Nach dem Kirchenbrand
und dem Wiederaufbau 1783, beschloss die Kirchenobrigkeit
1793 "Eine große Feuerspritze", für die Gemeinde
Naundorf anzuschaffen. 1794 stand die Spritze zur Abholung
in Dresden bereit. Die Kosten der großen Spritze und eines
Feuerwehrhäusels betrugen 200 Reichstaler. Durch diese Anschaffung
war für die Gemeinde Naundorf schon frühzeitig etwas für
die Brandbekämpfung getan. Durch die gestiegene Einwohnerzahl
und die neu gebauten Häuser wurde erstmals eine "Pflichtfeuerwehr"
unterhalten. Am 26.02.1880 wurde vom Gemeindevorsteher Carl
Gotthelf Heber und den Gemeindeältesten Carl Heinrich Steyer
und August Friedrich Clausnitzer das örtliche Gesetz: "Feuerlösch-
und Brandschutzwesen der Gemeinde Naundorf" erlassen,
welches am 19.03.1880 in Kraft trat. Es beinhaltet 35 Paragrafen.
Schriftliche Aufzeichnungen über das Feuerlöschwesen in
unserem Ort sind nur wenige vorhanden. Die Feuerbekämpfung
war Aufgabe der politischen Gemeinde. Vom Gemeindevorstand
wurden Feuergeschworene gewählt. Alarmiert wurde durch Feuerschreyen,
später gab es im Ort Feuerzeichen. Auf Grund sich häufender
Brände um 1900 wurde im Naundorfer Gemeindeausschuss der
Beschluss gefasst, eine freiwillige Feuerwehr zu gründen.
Ein weiterer Grund war, dass es in den umliegenden Orten
bereits eine Feuerwehr gab. Am 26. Oktober 1904 stellte
der Gemeindevorstand Barthel einen Antrag an die Kreishauptmannschaft
zur Gründung einer freiwilligen Feuerwehr. Diesem Antrag
wurde auch von der Behörde zugestimmt. Vom Gemeinderat wurde
ein Gründungsausschuss gewählt, welcher die Gründung der
freiwilligen Feuerwehr organisieren sollte. Im Gemeindeamt
lag eine Liste aus, wo sich jeder interessierte Bürger zur
freiwilligen Mitarbeit eintragen konnte. Als Stärke der
Wehr legte man 50 Bürger fest. 58 Bürger aus allen Berufsschichten
trugen sich in diese Liste ein, so wurde ausgelost, wer
zunächst als Reserve galt.
Herr
Erbgerichtsbesitzer- Mädler als Hauptmann, 46 Stimmen
Herr Kaufmann - Hofmann als Stellvertretender Hauptmann, 17
Stimmen
Herr Expedient - Hennig als Feldwebel, 45 Stimmen