Erbkauf der ersten Schule zu Naundorf
Kataster Nr. 69

Erste Schule kurz vor dem Abriss 2008
Im Namen Gottes!
Sei hiermit kund und wissend, denen es zu wissen nötig, dass heute zu Ende gesetzten dato in dem Erbgericht allhier zu Naundorf zwischen den Abgeordneten der Kirchfahrt zu Naundorf und dem Gärtner, Carl Gottlieb Bormann allhier folgender unwiderruflicher und Rechtsbeständiger Erbkauf abgehandelt und geschlossen worden.
Nämlich
Es verkauft die Kirchfahrt allhier das früher gewesene Schulhaus nebst Garten, wie selbiges in seinen Reinen und Steinen begriffen und zwischen Carl Gottlob Schmidts und Gotthelf Friedrich Kadens Häusern innen liegt, nebst allen was darauf und darinnen Erd, Wied, Nied, Wand, Band, Mauern, Nagel, Schrauben und Wurzelfest ist, auch allen darauf haltenden Recht und Gerechtigkeiten, Freiheiten, Diensten und Beschwerden, und denen von der Hohen Behörde darauf zu legenden Abgaben und Diensten,
an den Gärtner
Carl Gottlieb Borrmann allhier
um und für
Vierhundert und Vier und Achtzig Thaler
schreibe 484 Thaler ganze Haupt- und Kaufsumme, welche folgender Gestalt bezahlt werden soll,
als:
267 Thaler sind bereits bezahlt, worüber hiermit quittiert wird. Die übrigen 217 Thaler werden beim Einzug und zwar in sächsischen Geld bezahlt. Hiermit wäre nun die Kaufsumme berechtigt. Jedoch sind folgende Bedingungen gemacht worden.
als:
1) Das vor dem Gartenzaun befindliche Staudeholz behält der jedesmalige Herr Schullehrer.
2) Der emeritierte Herr Schullehrer Rall bekommt auf seine Lebenszeit alljährlich den 3ten Teil von allem im Schulgarten erbauten Obst.
3) Für den jetzigen Herrn Schullehrer Irmer werden 9 Obstbäume aus dem Schulgarten zum Fortpflanzen in dem neuen Garten vorbehalten.
4) Das Fleckchen, wo die alte Schulscheune steht, ist unbebaut und ungenutzt zu lassen und hat es der jedesmalige Besitzer nicht als sein Eigentum zu betrachten.
5) Der Einzug kann nicht eher erfolgen, bis Herr Schullehrer Irmer ins Neue eingezogen ist.
Weil nun allerseits Kontrahenten mit dieser Abhandlung wohl einig und schlüssig worden, so haben sie auch diesen Kauf-Kontrakt darüber abfassen lassen und zu dessen Bekräftigung der Kirche allhier 10 Pfennige zum Gottespfennig, 20 Pfennig zur Armenkasse und
10 Pfennige zur Schulkasse hiesigen Orts erlegt.
Leichekauf, wie gebräuchlich getrunken und zugleich mit ausgemacht, dass von dem nicht haltenden Teil dem Wohllöblichen Amt Grillenburg, Ein Viertel und der Gemeinde Eine Tonne gutes Bier zum Reu- und Wandelkauf zu geben versprochen worden, wofür auf Käufers Seiten der Gerichtsschöppe, Carl Wilhelm Eltner Bürge worden.
Endlich ist dieser Kauf-Kontrakt Eurer Wohllöblichen Amt Grillenburg zur Hochgünstigen Ratifikation und Konfirmation anheimgestellt und von den Gerichten und allerseits Kontrahenten eigenhändig unterschrieben worden.
So geschehen in dem Erbgericht zu Naundorf.
Friedrich Wilhelm Gelfert - Erbrichter
Daniel Bernhardt
Carl Gottlieb Lange
Carl Wilhelm Eltner
Gerichtsschöppen