Urkunden und bekennen hierdurch, dass von der hiesigen unmittelbaren Amtsgemeinde Naundorf deren zeitheriges Gemeindehaus wegen dessen beschränkten Raumes verkauft, und von derselben ein neues größeres dergleichen auf Gemeinde Grund und Boden zwischen der Bobritzschbach und dem nach Freiberg führenden Kommunikationsweg, 22 Ellen lang und 13 Ellen tief aufzubauen beschlossen.
Derselben hierzu auch vermöge der in Nr. 80, Seite 25 und Seite 29 vom 7. Januar und 10. November 1832 die Kommission erteilt, sowie dem neu aufzuführenden Gemeindehaus, so gelangt solches in dieser Eigenschaft benutzt und von der Gemeinde Naundorf nicht veräußert wird, die Befreiung von Steuern bewilligt worden, von uns hierüber allenthalben anbefohlener Maßen gegenwärtige Hauskonzessionsurkunde unter Verdruckung des größeren Amtssiegels und unter unserer eigenhändigen Unterschrift ausgefertigt.

Das sogenannte Armenhaus (Gemeindehaus) - Alte Dorfstraße 12

Gemeindehausbau Konzessionsurkunde zu Naundorf
Königliche Sächsisches Justiz- und Rentamt Grillenburg,
und in deren Aufhabenden Administration,
Johann Gustav Richter und Johann Karl Gottlieb Zschachlitz, derzeit bestellter
Justizamtmann und Rentbeamter.

So geschehen Amt Grillenburg zu Tharandt, am 17. Dezember 1832

Altes Gemeindehaus (Unterer Engen Nr. 8)

Des Häusler Carl Gotthelf Bernhardt
Hauskauf
Im Namen Gottes!

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Quelle: Sächsisches Staatsarchiv Dresden
(Auszug)

Sei hiermit kund und zu wissen, dass heute zu Ende gesetzten dato unter nachbenannten Interessenten folgender unwiderruflicher und Rechtsbeständiger Kaufkontrakt im hiesigen Erbgericht abgehandelt und geschlossen worden.
Nämlich es verkauft die Amtsgemeinde Naundorf, durch ihren bestätigten Gemeinderat, ihr allhier in Naundorf Zeit her eigentümliches nach dem Brandkataster mit Nr. 19 bezeichnetes Gemeindehaus mit drei dabei gelegenen Dorfparzellen, welche nach dem Flurbuch den Parzellen Nr. 162 und 165 entnommen, auf der Karte unter Nr. 36, 39 und 40 aufgenommen sind, selbiges und selbige zwischen Adolf Höpplers, Wilhelm Eidners, Wilhelm Richters Dorfparzellen, Herrn Steyers Mühlgraben und der durch das Dorf fließenden Bach innenliegt.
Mit Nutz- Beschwerung und dem sich als Neuhäusler zu unterwerfenden Bedingungen, mit allen dem von der Behörde und nach dem gefassten Gemeindebeschluss, darauf zu bestimmenden Steuern und Abgaben und mit dem stehenden Vorbehalt, dass, wenn sich an dem durch die Parzelle Nr. 36 nach der Pfarrnahrung, und Carl Leberecht Richters Gut, geleiteten Röhrwasser, Aufgrabung nötig macht, selbige und der Kommune und dem Besitzer des Richterschen Gutes gegen eine Vergütung 1 Neugroschen zu jeder Zeit gestattet ist.
Dieses Haus hat die Steuern nach 55,76 Einheiten zu entrichten, an den Bergmann und Häusler Carl Gotthelf Bernhardt von hier, und für 653 Taler ganzer Haupt- und Kaufsumme, nämlich:
150 Taler hat Käufer beim Aufsatzmachen gelegt und wurden hiermit quittiert,
153 Taler sollen zu Johannis und
350 Taler zu Michaelis dieses Jahres bezahlt werden, womit die Kaufsumme ihre Richtigkeit erhält.
Das Haus und die Parzellen Nr. 39 und 40 übernimmt Käufer zu Michaelis dieses Jahres, die Parzelle Nr. 36 mit Beginn des nächsten Jahres und hat Käufer auf jeden Teil von der Zeit der Übernahme alle die daraufkommenden Steuern und Abgaben zu entrichten.
Weil nun beiderseits Kontrahenten mit dieser Abhandlung einig und schlüssig geworden sind, so haben sie auch diesen Kaufkontrakt der Kirche allhier,
17 Neugroschen 5 Pfennige zum Gottespfennig,
1 Taler 5 Neugroschen zur Armenkasse,
17 Neugroschen 5 Pfennige zur Schulkasse hiesigen Orts erlegt.

Auch ist mit ausgemacht, dass von dem nicht haltenden Teile dem Wohllöblichen Amt Grillenburg ein Viertel
und der Gemeinde eine Tonne gutes Bier zum Reu- und Wandelkauf zu geben versprochen worden, wofür auf Käufers Seite der Häusler und Gerichtsschöppe Carl Wilhelm Eltner Bürge geworden ist.
Endlich ist dieser Kaufkontrakt dem Wohllöblichen Justizamt Grillenburg zu Tharandt zur Ratifikation und Konfirmation gestellt und von den Gerichten und beiderseits Kontrahenten eigenhändig unterschrieben worden.
So geschehen im Erbgericht zu Naundorf, den 14. Juni 1845.
August Friedrich Merkel, Vizerichter
Daniel Bernhardt, Carl Gottlieb Lange, Carl Wilhelm Eltner
Gerichtsschöppen
Carl Gottlieb Liebscher
Gemeindeältester
August Wilhelm Richter, Johann Samuel Fischer, Gutsbesitzer
Carl Gotthelf Bernhardt – Käufer