Grundgesetz
des Turnverein „D.T.“
zu Naundorf, Amtsh. Freiberg i/S gegr. 1896
Zweck und Name des Vereins

§ 1.

Unter den Namen: Turnverein zu Naundorf, Amth. Freiberg i/S. besteht seit 1896 ein Verein.
2. Der Zweck des vorstehend genannten Vereins ist die Förderung des deutschen Turnens als eines Mittels zur Körperlichen und sittlichen Kräftigung und die Pflege deutschen Volksbewustsein und vaterländischer Gesinnung.
3. Politische Parteibestrebung und Erörterung konfessioneller Fragen sind ausgeschlossen.
4. Der Verein ist Mitglied der Deutschen Turnerschaft, somit sind ihre Satzungen und die ihrer Unterverbände, denen er zugeteilt ist, für ihn verbindlich.
5. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

 


Naundorf
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  Kontakt
Impressum

Heinrich Hugo Korb - Vorsitzender
Richard Seidel - Stellvertreter
Hermann Oskar Laue - Kassenwart
Oskar Emiel Uhlig - Stellvertreter
Albert Geißler - Schriftwart
Max Karl Rudolf Lange - Stellvertreter
Oskar Bruno Merkel - Oberturnwart
Kurt Brtuno Weise - Werbewart
Ernst Oskar Kempe - Spielwart, Sportwart
Max Richard Kempe - Gerätewart
Fritz Walter Kretzschmar - Jugendwart

Beisitzer
Richard Helbig
Ernst Schiffler

Oskar Beyer
Ludwig Richter
Hermann Kästner
Paul Schönberg
Oswald Voigt
Alfred Merkel
Richard Steiger

Flora Stange - Vertreterin der Turnerinnen, Turnwart
Richard Steiger - Kinderturnwart

 

Turnerverein D.T. Naundorf 1925